Steuerbegünstigung Finanziaria 2008


Steuerliche Abschreibung IRPEF von 55% für die energetische Sanierung von Gebäuden

Hinweis: Auszug des Ministerialdekrets, welches die Bestimmungen zum "Finanzgesetz 2008" ergänzt. <LINK>

Neuigkeiten Steuerabschreibung <ENEA>

Um in den Genuss der steuerlichen Abschreibung des Finanzgesetz 2008 zu kommen, muss neben jenen Unterlagen, die sich direkt auf die Sanierungsarbeiten beziehen, auch ein energetischer Nachweis über den Primärenergiebedarf des Gebäudes erbracht werden.

In der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ist im Falle der Sanierung eines Gebäudes der Energieausweis laut KlimaHaus-Standard verbindlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Grundlagen

1. Mit der europäischen Richtlinie 2002/91 wird in allen Mitgliedsländern der Energieausweis verpflichtend für alle Gebäude, Neubauten wie Altbauten eingeführt. Mit diesem Energieausweis wird der Energiekonsum eines Gebäudes in leicht verständlicher Form dargestellt.
2. Mit Dekret des Landeshauptmannes vom 29. September 2004, Nr. 34 wurde der Energieausweis für neue Wohn- und Bürogebäude eingeführt, ebenso ein Mindeststandard an Wärmeschutz (KlimaHaus C-Standard).
3. Wer im Zuge der energetischen Sanierung jetzt den Energieausweis erstellt, erfüllt bereits die europäische Vorgabe, die in Kürze in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Mit diesem Finanzgesetz werden die Kosten für die Ausweiserstellung zu 55% vom Staat finanziert. Dieser Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Welche Ausgaben können abgeschrieben werden?

Grundsätzlich gilt die steuerliche Abschreibung für physische Personen, Selbstständige, Firmen, Gesellschaften und Kondominien.

Sanierungsmaßnahmen: 

  • Gesamtsanierung eines bestehenden Gebäudes, das nach der Sanierung die staatlich vorgeschriebene Energiekennzahl nicht überschreitet (Art. 1, Abs. 344)
  • Sanierung der Gebäudehülle, der opaken Bauteile (z.B. Außenmauer, Dach,...) und Austausch der Fenster (Art.1, Abs. 345)
  • Anbringung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung (Art. 1, Abs. 346)
  • Austausch der bestehenden Heizanlage (Art. 1, Abs. 347)

Welche Dokumente sind erforderlich?

Folgende Dokumente sind für eine eventuelle Kontrolle durch die Finanzwache aufzubewahren:

-> Erklärung über die durchgeführten Sanierungsarbeiten (Asseverazione) unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker. Für den Austausch von Fenstern oder für Heizanlagen (unter 100 KW) genügt auch das entsprechende Zertifikat des Herstellers.
-> Rechnungen sowie Quittungen von Bank- oder Postüberweisungen, die den Zahlungsgegenstand und die Daten des Begünstigten eindeutig nachweisen.
-> Die Bestätigung der telematisch eingesandten Dokumente.

Dokumente, die bei der ENEA in Rom einzureichen sind (ab 2008 müssen die jeweils vorgeschriebenen Dokumente telematisch versendet werden):

Beim Austausch von Fenstern einer einzelnen Wohneinheit und bei der Installation einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist nur ALLEGATO F erforderlich.

->Technischer Bericht der Maßnahmen (Scheda informativa degli interventi, ALLEGATO E des Finanzgesetzes) unterzeichnet von einem zugelassenen Techniker.

-> Für die Gesamtsanierung eines bestehenden Gebäudes in der Autonomen Provinz Bozen ist der Energieausweis (certificato energetico), erstellt von der KlimaHaus-Agentur, verbindlich vorgeschrieben.

-> Für die Sanierungen der Gebäudehülle und für den Austausch der bestehenden Heizanlage, wo die Berechunung für das gesamte Gebäude durchgeführt werden muss (zentrale Heizanlage), ist der Energieausweis verbindlich vorgeschrieben.
Bei Sanierungen, wo die Berechnung vom Primärenergiebedarf nur von einem Teil des Gebäudes durchgeführt wird, genügt ein energetischer Nachweis („Attestato di qualificazione energetica“, ALLEGATO A des Finanzgesetzes) erstellt von einem zugelassenen Techniker.

Wie wird um den Energieausweis angesucht?

<lesen Sie bitte hier weiter>

 

 

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